Pflichtangaben auf der Rechnung als Kleinunternehmer (§19 UStG)
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus – trotzdem gelten klare Pflichtangaben. Fehlt der richtige Hinweistext, wirkt die Rechnung schnell wie ein Versehen.
Schritt für Schritt
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1
Grundregel: Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen KEINE Umsatzsteuer aus – auf der Rechnung steht der Bruttobetrag ohne MwSt.-Ausweis.
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2
Setzen Sie den Pflicht-Hinweistext auf jede Rechnung, z. B. „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ – ohne diesen Satz wirkt eine Rechnung ohne MwSt.-Angabe schnell wie ein Versehen.
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Diese Pflichtangaben gelten unabhängig von der Kleinunternehmerregelung – nicht vergessen: vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger, Steuernummer (auch ohne USt-IdNr. Pflicht!), Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Betrag.
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4
Fehlt die USt-IdNr. noch (z. B. weil der Freischaltbrief vom Finanzamt für ELSTER noch aussteht): die vom Finanzamt zugeteilte normale Steuernummer verwenden – eine USt-IdNr. ist für Kleinunternehmer ohnehin nur bei bestimmten EU-Geschäften nötig, für normale Inlandsrechnungen reicht die Steuernummer.
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5
Sobald die USt-IdNr. vorliegt: Rechnungsvorlage einmalig aktualisieren – alte Rechnungen müssen nicht rückwirkend geändert werden.
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Wichtig: Das ersetzt keine steuerliche Beratung – bei Unsicherheiten (z. B. zur Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung) den Steuerberater einbeziehen.
Nicht ganz Ihr Fall, oder keine Zeit dafür?
Ich übernehme das gerne für Sie – unverbindlich und ohne Verkaufsgespräch, einfach kurz schildern, worum es geht.