IBAN und Kontoinhaber-Name stimmen nicht überein (Überweisung wird abgelehnt)
Seit Oktober 2025 prüfen Banken EU-weit nicht mehr nur die IBAN, sondern auch den Kontoinhaber-Namen („Verification of Payee“). Weicht der Name auf Ihrer Rechnung leicht ab, kann das Überweisungen blockieren.
Schritt für Schritt
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Banken gleichen bei Überweisungen inzwischen IBAN UND Kontoinhaber-Namen ab (EU-weite Pflicht seit Oktober 2025, „Verification of Payee“).
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Lassen Sie den aktuellen Kontoinhaber-Namen bei Ihrem Kreditinstitut erfragen bzw. bestätigen – oft weicht der hinterlegte Name (z. B. durch Umfirmierung, Rechtsform-Zusatz, Umlaute/Sonderzeichen) leicht vom auf der Rechnung gedruckten Namen ab.
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Übernehmen Sie den exakten, bankintern hinterlegten Namen 1:1 in Rechnungsvorlage und GiroCode (keine Abkürzungen, korrekte Rechtsform wie „e. K.“, „GmbH“ etc.).
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4
Zur Einordnung: Bei einer „Fast Match“-Abweichung warnt die Banking-App meist nur, bei „No Match“ wird oft ganz blockiert – beides lässt sich durch den exakten Namen vermeiden.
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Bleiben weiterhin Probleme bestehen: schriftlich bei Ihrem Kreditinstitut nachfragen, welcher Name aktuell im Zahlungsverkehrsregister hinterlegt ist.
Nicht ganz Ihr Fall, oder keine Zeit dafür?
Ich übernehme das gerne für Sie – unverbindlich und ohne Verkaufsgespräch, einfach kurz schildern, worum es geht.