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DSGVO-Abmahnung erhalten – was jetzt?

Eine DSGVO-Abmahnung wirkt oft bedrohlicher, als sie ist – viele sind pauschal per Software verschickt. Trotzdem gilt: nichts überstürzen, aber auch nichts aussitzen.

Schritt für Schritt

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    Ruhe bewahren und NICHT sofort die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben – viele Abmahnungen sind überzogen formuliert oder pauschal per Software verschickt.

    UnterlassungserklärungNicht unterschreibenVor jeder Unterschrift: Rechtsberatung einholen
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    Frist notieren, aber nicht überstürzt reagieren: eine kurze, sachliche Fristverlängerung anzufragen ist üblich und meist kein Problem.

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    Prüfen Sie den beanstandeten Punkt konkret (z. B. fehlender Cookie-Banner, veraltete Datenschutzerklärung, fehlender Impressums-Link) und beheben Sie einen berechtigten technischen Mangel sofort – das nimmt oft schon Druck aus der Sache.

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    Bei allem, was über eine einfache technische Korrektur hinausgeht (Unterlassungserklärung, Schadensersatz-Forderung, die Abmahnung wirkt unseriös/dubios): unbedingt einen Fachanwalt für IT-Recht oder die Verbraucherzentrale einschalten, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

    Nächste SchritteFachanwalt für IT-Recht kontaktierenVerbraucherzentrale kontaktieren
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    Wichtig zu wissen: Vorschnelles Unterschreiben einer vorformulierten Unterlassungserklärung kann weitreichendere Pflichten auslösen (inkl. Vertragsstrafen), als die eigentliche DSGVO-Anforderung verlangt.

Nicht ganz Ihr Fall, oder keine Zeit dafür?

Ich übernehme das gerne für Sie – unverbindlich und ohne Verkaufsgespräch, einfach kurz schildern, worum es geht.

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